Neue Bienenseuchen-Verordnung

 Mit Runderlass vom 9. Februar 2016 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz neue Verwaltungsvorschriften zur Bienenseuchen-Verordnung für Nordrhein Westfalen veröffentlicht.

Die neue Verordnung wurde in enger Abstimmung mit dem Ministerium durch die Bieneninstitute in Mayen und Münster, sowie durch die beiden Landesverbände Rheinland und Westfalen Lippe erarbeitet.

Diese Verordnung ersetzt nun die alte Regelung und ermöglicht die Umsetzung der „Leitlinie zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen in Deutschland“ des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Verbindung mit den Vorschriften der bundesweit gültigen Bienenseuchen-Verordnung.

Diese für die praktische Arbeit der Bienensachverständigen in NRW wichtige Regelung wird im Rahmen des „Tages der Bienengesundheit in NRW“ am 12. März 2016 vorgestellt. Auf dieser Fortbildungsveranstaltung für die Bienensachverständigen des Landes NRW werden die neuen Regelungen und Abläufe durch Fachvorträge erläutert und die Auswirkungen auf die Arbeit der BSV ausführlich dargestellt.

In den kommenden Tagen erhalten alle registrierten Bienensachverständigen eine persönliche Einladung zur Teilnahme am „Tag der Bienengesundheit in NRW“.

Den Text der neuen Verwaltungsvorschrift finden Sie hier.

Quelle:

http://www.imkerverband-westfalen-lippe.de/pages/topics/untitled547.php

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