Tierseuchenkasse:
In NRW ist jeder Bienenhalter per Gesetz dazu verpflichtet, seine Bienen dort zu melden (Pflichtversicherung).
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=7&ugl_nr=7831&bes_id=3804&aufgehoben=N&menu=1&sg=0
Die Tierseuchenkasse zahlt im Faulbrutfall die amtlich angeordnete Sanierung fĂŒr die gemeldeten Bienenvölker. FĂŒr alle nicht versicherten Völker mĂŒssen die Kosten selbst getragen werden.
Desweiteren wird das Faulbrutscreening in NRW von der Tierseuchenkasse bezahlt. Dazu werden in jedem Verein, abhÀngig von der Mitgliederzahl, eine bestimmte Anzahl von Proben genommen.
Wenn sie sich noch nicht angemeldet haben, können Sie dies hier tun:
VeterinÀramt:
Jeder Imker ist auĂerdem per Gesetz verpflichtet, seine Bienen bei dem zustĂ€ndigen VeterinĂ€ramt zu melden.
Hier die Kontaktdaten vom VeterinÀramt Olpe:
VeterinÀramt Olpe
WestfÀlische Str. 75
57462 Olpe
Telefonisch: 02761-81-733
Email: Fachdienst53@kreis-olpe.de
Formblatt fĂŒr AFB Probenahme:
Links sind von http://www.apis-ev.de